Zeugnissprache ?
"Schöne, freundliche" Formulierungen, wie sie häufig in Arbeitszeugnissen auftauchen, müssen nicht zwingend mit guten Beurteilungen verbunden sein: Hier eine kurze Zusammenstellung üblicher Formulierungen und die Übersetzung dazu: "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" - Wenn Sie dies in Ihrem Zeugnis stehen haben, kann man Ihnen nur gratulieren, "sehr gut". "Stets zu unserer vollen Zufreidenheit" - Nun der eine oder andere mag sich ärgern, aber es bedeutet "gut" ! "Stets zu unserer Zufriedenheit", beinhaltet die Bewertung "befriedigend". Sollten Sie die Wendung "zu unserer Zufriedenheit" in Ihrem Arbeitszeugnis feststellen, dann dürften Sie im Rahmen von Bewerbungen bei der jetzigen Arbeitsmarktsituation ein Problem haben. Denn diese Klausel bedeutet "ausreichend" ! "Insgesamt zufriedenstellend" heißt soviel wie "mangelhaft !" Wer hätte das gedacht ! Aber es geht noch schlimmer, denn "...war stets bemüht" beinhaltet die Note "ungenügend" ! Mit so einem Zeugnis sollten Sie die Bewerbungsmappe gar nicht erst abschicken. Nun Sie sollten sich aber gegen Ihrer Ansicht nach falsche Beurteilungen unverzüglich nach Erhalt des Zeugnisses nötigenfalls arbeitsgerichtlich wehren. Sie haben einen Anspruch auf ein inhaltlich richtiges Zeugnis ! (vgl. insofern auch mein weiterer Beitrag vom 07.11.03)
Dieser Beitrag wurde am Dec 17, 2003 erstellt und zuletzt am Dec 17, 2003 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Veröffentlichungen in Anwalt4you:
3/31/08 Verhaltenstipps bei Verkehrsunfall
4/25/06 Wann kann ein Arbeitnehmer Wiedereinstellung verlangen ?
10/22/05 Darf wegen Betriebsübergang gekündigt werden ?
1/4/04 Wer bestimmt, wann Urlaub genommen wird ?
1/2/04 Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ?
12/31/03 Wie hat ein Arbeitszeugnis auszusehen ?
12/30/03 Ordnungsgemäße Krankmeldung ?
12/27/03 Darf der Arbeitgeber Arbeitspapiere zurückhalten ?
12/26/03 Kündigung wegen Betriebsübergang ?
12/25/03 Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ?
12/24/03 Verfällt der Urlaub am Ende des Jahres ?
12/23/03 Wie sollte sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten ?
12/23/03 Darf der Arbeitgeber Urlaub verweigern ?
12/17/03 Zeugnissprache ?
12/12/03 Wann verfällt der Urlaub ?
11/14/03 Muss eine Bewerberin Ihre Schwangerschaft vor der Einstellung dem potentiellen Arbeitgeber mitteilen ?
11/7/03 Anspruch des Arbeitnehmers auf inhaltliche Gestaltung des Arbeitszeugnisses ?
11/7/03 Muss der Bewerber seine Vorstellungskosten selber tragen ?
11/7/03 Was bedeuten eigentlich die "netten" Formulierungen in Arbeitszeugnissen ?
11/6/03 Wann verfällt der Urlaub ?
10/31/03 Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen ?
10/29/03 Kündigung des Arbeitnehmers wegen Betriebsübergang ?
10/24/03 Gibt es einen Anspruch des Arbeitnehmers auf "Zusatz"-Vergütung ?
10/23/03 Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ?
10/21/03 Darf der Arbeitgeber die Arbeitspapiere zurückhalten ?
10/20/03 Gibt es eine Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ?
10/16/03 Darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern ?
10/10/03 Wie sollte sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten ?