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| Wie sollte sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten ? | ||||||||||
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Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Abs.1 S.1 Entgeltfortzahlungsgesetz die Arbeitsunfähigkeit
und die voraussichtliche Dauer seiner Krankheit unverzüglich anzuzeigen,
also "ohne schuldhaftes Zögern", kurz am selben Tag.
Der Arbeitgeber darf mit der Anzeige also nicht warten, bis eine ärztliche Diagnose vorliegt.
Das Unterlassen einer solchen Anzeige- und Nachweispflicht wird regelmäßig zu einer Ermahnung, möglicherweise Abmahnung oder kann sogar zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.
Daher ist es enorm wichtig zu dokumentieren, wann gegenüber wen zu welcher Uhrzeit
die Krankmeldung erfolgte. Dieser Sachverhalt ist zu beweisen, um eine diesbezüglich
zu Unrecht erfogte Abmahnung angreifen zu können.
Beachte: Auch Abmahnungen sind arbeitsgerichtlich selbstständig angreifbar. Um einer möglichen Kündigung die Grundlage zu entziehen, sollten Abmahnungen unverzüglich nach rechtlicher überprüfung gegebenfalls zum Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen
Verfahrens gemacht werden.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, muss der Arbeitnehmer auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen. das Unterlassen dieser sogenannten arbeitvertraglichen Nebenpflicht kann zu oben aufgeführten Konsequenzen führen.
Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer gemäß § 5 Abs.1 S.1 Entgeltfortzahlungsgesetz eine
ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (gelber Schein) sowie deren voraussichtliche Dauer nachzureichen, wenn die Arbeitsunfähigleit länger als 3 Tage andauert. Diese Bescheinigung sollte unverzüglich beim Arbeitgeber eingereicht werden,
spätestens am vierten Krankheitstag.
Beachte: Gemäß § 5 Abs.1 S.3 Entgeldfortzahlungsgesetz kann der Arbeitgber anweisen,
dass Zeiten der Arbeitsunfähigkeit unabhängig von deren Dauer generell durch eine vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegende Bescheinigung nachzuweisen ist.
Also muss der Arbeitnehmer immer genau überprüfen, was konkret mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurde !
Dieser Beitrag wurde am Dec 23, 2003 erstellt
und zuletzt am Dec 23, 2003 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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