Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ?
Selbstverständlich. Natürlich gilt dies nur im Rahmen eines bestehenden Arbeitverhältnisses. Um eines klarzustellen: Außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gibt es kein "Recht auf Arbeit" ! Nichts anderes ergibt sich aus Art. 12 Gundgesetz (Berufsfreiheit) ! Als eine von vielen Nebenpflichten, trifft den Arbeitgeber auch die Pflicht den Arbeitnehmer tatsächlich zu beschäftigen. Aus dem in den Art.1 und 2 Gundgesetz verankerten Persönlichkeitsschutz resultiert ein Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung im Arbeitsverhältnis. Daraus folgt, dass die "Freistellung" von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nur vorübergehend zulässig ist, etwa bei Kündigung bis zum Ablauf des Vertrages, oder bei besonderem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die Beschäftigung des Arbeitnehmers nur dann verweigern, wenn erhebliche Betriebsinteressen dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers entgegenstehen. Eine Entscheidung über den Beschäftigungsanspruch hat somit im Rahmen einer am Einzelfall orientierten Interessenabwägung zu folgen. (grundlegend BAG Urt. vom 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - AP Nr.2 zu § 611 BGB)
Dieser Beitrag wurde am Dec 25, 2003 erstellt und zuletzt am Dec 25, 2003 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Was möchten Sie als Nächstes tun?
eine Anfrage an den Verfasser senden und nur von diesem ein unverbindliches Angebot erhalten.
eine Anfrage an alle Anwälte senden und mehrere unverbindliche Angebote erhalten.
Anwaltssuche • PLZ:
Rechtsanwalt Helmut Hartung
Kölner Str. 6
51379 Leverkusen
Telefon: 02171-45037
Spezialisierung:
Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht
Kurzvorstellung:
Mitglied Forum Junge Rechtsanwälte des DAV - Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV - Mitglied Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im DAV - Mitglied Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV - Schwacke-Vertragsanwalt - Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Allgemeines Vertragsrecht - Erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen "Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht" mit dem Erwerb der nach FAO erforderlichen Theoriennachweise. Fachanwalt für Verkehrsrecht http://www.kanzlei-hartung.com
Veröffentlichungen in Anwalt4you:
3/31/08 Verhaltenstipps bei Verkehrsunfall
4/25/06 Wann kann ein Arbeitnehmer Wiedereinstellung verlangen ?
10/22/05 Darf wegen Betriebsübergang gekündigt werden ?
1/4/04 Wer bestimmt, wann Urlaub genommen wird ?
1/2/04 Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ?
12/31/03 Wie hat ein Arbeitszeugnis auszusehen ?
12/30/03 Ordnungsgemäße Krankmeldung ?
12/27/03 Darf der Arbeitgeber Arbeitspapiere zurückhalten ?
12/26/03 Kündigung wegen Betriebsübergang ?
12/25/03 Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ?
12/24/03 Verfällt der Urlaub am Ende des Jahres ?
12/23/03 Wie sollte sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten ?
12/23/03 Darf der Arbeitgeber Urlaub verweigern ?
12/17/03 Zeugnissprache ?
12/12/03 Wann verfällt der Urlaub ?
11/14/03 Muss eine Bewerberin Ihre Schwangerschaft vor der Einstellung dem potentiellen Arbeitgeber mitteilen ?
11/7/03 Anspruch des Arbeitnehmers auf inhaltliche Gestaltung des Arbeitszeugnisses ?
11/7/03 Muss der Bewerber seine Vorstellungskosten selber tragen ?
11/7/03 Was bedeuten eigentlich die "netten" Formulierungen in Arbeitszeugnissen ?
11/6/03 Wann verfällt der Urlaub ?
10/31/03 Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen ?
10/29/03 Kündigung des Arbeitnehmers wegen Betriebsübergang ?
10/24/03 Gibt es einen Anspruch des Arbeitnehmers auf "Zusatz"-Vergütung ?
10/23/03 Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ?
10/21/03 Darf der Arbeitgeber die Arbeitspapiere zurückhalten ?
10/20/03 Gibt es eine Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ?
10/16/03 Darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern ?
10/10/03 Wie sollte sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten ?