Darf der Arbeitgeber Arbeitspapiere zurückhalten ?
Nein ! Mit tatsächlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber die Arbeitspapiere herauszugeben. Ihm steht wegen einer etwaiger Geldforderung kein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB zu. Verletzt der Arbeitgeber die Herausgabepflicht, indem er die Arbeitspapiere nicht oder verspätet herausgibt, so ist er dem Arbeitnehmer gemäß § 286 BGB zum Ersatz des daraus erwachsenden Schadens verpflichtet. Zu den Arbeitspapieren gehören vor allem das Zeugnis, die Urlaubsbescheinigung gemäß § 6 Abs.2 BUrlG, die Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III, die Versicherungs- und Lohnsteuerkarte sowie der Versicherungsausweis. Darüber hinaus besteht ein durchsetzbarer Anspruch auf Rückgabe der Bewerbungsunterlagen nach Beendigung des Bewerbungsvefahrens. Es handelt sich bei der Pflicht zur Herausgabe der Arbeitspapiere um eine sogenannte "Hohlschuld" i.S.d. § 269 BGB. Ähnlich wie beim Arbeitszeugnis ist der Arbeitgeber auf Grund der Fürsorgepflicht zur Übersendung verpflichtet, wenn die Aushändigung noch nicht zur Zeit des Abgangs erfolgen konnte oder es beim Arbeitnehmer unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde, die Papiere abzuholen oder sicher abholen zulassen.
Dieser Beitrag wurde am Dec 27, 2003 erstellt und zuletzt am Dec 27, 2003 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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Veröffentlichungen in Anwalt4you:
3/31/08 Verhaltenstipps bei Verkehrsunfall
4/25/06 Wann kann ein Arbeitnehmer Wiedereinstellung verlangen ?
10/22/05 Darf wegen Betriebsübergang gekündigt werden ?
1/4/04 Wer bestimmt, wann Urlaub genommen wird ?
1/2/04 Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ?
12/31/03 Wie hat ein Arbeitszeugnis auszusehen ?
12/30/03 Ordnungsgemäße Krankmeldung ?
12/27/03 Darf der Arbeitgeber Arbeitspapiere zurückhalten ?
12/26/03 Kündigung wegen Betriebsübergang ?
12/25/03 Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ?
12/24/03 Verfällt der Urlaub am Ende des Jahres ?
12/23/03 Wie sollte sich der Arbeitnehmer im Krankheitsfall verhalten ?
12/23/03 Darf der Arbeitgeber Urlaub verweigern ?
12/17/03 Zeugnissprache ?
12/12/03 Wann verfällt der Urlaub ?
11/14/03 Muss eine Bewerberin Ihre Schwangerschaft vor der Einstellung dem potentiellen Arbeitgeber mitteilen ?
11/7/03 Anspruch des Arbeitnehmers auf inhaltliche Gestaltung des Arbeitszeugnisses ?
11/7/03 Muss der Bewerber seine Vorstellungskosten selber tragen ?
11/7/03 Was bedeuten eigentlich die "netten" Formulierungen in Arbeitszeugnissen ?
11/6/03 Wann verfällt der Urlaub ?
10/31/03 Wie muss ein Arbeitszeugnis aussehen ?
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10/24/03 Gibt es einen Anspruch des Arbeitnehmers auf "Zusatz"-Vergütung ?
10/23/03 Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers ?
10/21/03 Darf der Arbeitgeber die Arbeitspapiere zurückhalten ?
10/20/03 Gibt es eine Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ?
10/16/03 Darf der Arbeitgeber den Urlaub verweigern ?
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