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| Wie hat ein Arbeitszeugnis auszusehen ? | ||||||||||
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Das Arbeitszeugnis ist schriftlich zu erteilen und zu unterschreiben. Werden im Geschäftszweig des Arbeitgebers für schriftliche Äußerungen üblicherweise Firmenbögen verwendet und verwendet auch der Arbeitgeber solches Geschäftspapier, so ist ein Zeugnis nur dann ordnungsgemäß, wenn es auf Firmenpapier geschrieben ist.. (vgl. insoweit BAG, Urt. vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 ) Darüberhinaus ist haltbares Papier von guter Qualität zu benutzen. Das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten. Die äußerere Form des Zeugnisses muss außerdem so gestaltet sein, dass es nicht um einen seinen Wortlaut nach sinnentstellenden Inhalt gewinnt. Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. (vgl. insoweit BAG, Urt. vom 03.03.1993, a.a.O.) Das Zeugnis darf außerdem nicht mit geheimen Zeichen versehen werden, durch die der Arbeitnehmer in positiver oder negativer Hinsicht gekennzeichnet wird.
Das schriftlich zu erteilende Zeugnis muss nicht vom Arbeitgeber selbst oder seinem gesetzlichen Organ gefertigt und unterzeichnet werden. Er kann hiermit auch einen unternehmensangehörigen Vertreter als Erfüllungsgehilfen beauftragen, der das Zeugnis dann im Namen des Arbeitgebers erteilt und auch unterschreibt.
Ich darf Ihnen lieber Leserin, lieber Leser, an dieser Stelle ein frohes neues Jahr 2004 wünschen !
Dieser Beitrag wurde am Dec 31, 2003 erstellt
und zuletzt am Dec 31, 2003 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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