![]() |
||||||||||
| Baufinanzierung durch Lebensversicherung Gericht-hilft Immobilien-Käufern | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Nach einem aktuellen Urteil des OLG Karlsruhe (Aktenzeichen: 15 U 8/02) sind baufinanzierende Banken verpflichtet, Deckungslücken, die durch geschrumpfte Überschussbeteiligungen bei der Lebensversicherung entstanden sind, selbst zu tragen.In vielen Fällen sind Darlehen zur Finanzierung eines Hausbaus durch den Abschluß von Lebensversicherungen abgesichert worden. Diese Lebensversicherungen sollen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zur Tilgung des Darlehens eingesetzt werden. Da jedoch fast alle Lebensversicherer die Überschussbeteiligungen gesenkt haben, reicht die Deckung für das Darlehen nicht mehr aus.Das OLG Karlsruhe nahm in diesem Fall das Kreditinstitut in die Pflicht: Im Vertrag habe gestanden, das Hypothekendarlehen werde durch die Lebensversicherung getilgt. Der Kunde habe nicht davon ausgehen müssen, dass er die Gefahr einer geringeren Auszahlung tragen muss. ¿Eine besondere Bedeutung kam dabei dem Begriff "Tilgungslebensversicherung¿ zu. Wer mit der Bankenpraxis der Kombination von Darlehensverträgen und (Tilgungs-) Lebensversicherungen nicht vertraut ist, muss diesen Begriff so deuten, dass durch die Lebensversicherung die Tilgung des Darlehens (endgültig) erledigt wird¿. Ein Umstand kam dem Kunden dabei entscheidend zu Gute: Im Vertrag waren die alternativen Regelungen für ¿Tilgungsdarlehen¿, ¿Abzahlungsdarlehen¿ und ¿Festdarlehen¿ gestrichen. Somit blieb nur die Vereinbarung, wonach das Darlehen mit der Lebensversicherung getilgt wird ¿ auch dann, wenn die Versicherungsauszahlung eben nicht der Darlehenshöhe entspricht. Dies zeigt jedoch auch, dass die Gerichtsentscheidung zwar richtungsweisend war, aber eine Einzelfallentscheidung. Wer eine solche Lebensversicherung zur Baufinanzierung nutzt, muß in erster Linie den eigenen Finanzierungsvertrag studieren. Auch das Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hier weiterhelfen.
Dieser Beitrag wurde am Feb 29, 2004 erstellt
und zuletzt am Feb 29, 2004 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
|
||||||||||