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| Gilt das Arbeitsrecht auch bei Mini-Jobs ? | ||||||||||
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Arbeitsrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bestehen nicht nur bei sozialpflichtigen, sondern auch bei sozialversicherungsfreien Tätigkeiten. So hat der Arbeitnehmer u.a. Anspruch auf Engeltfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Erho-lungsurlaub. Für die Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzahlen und sogar, wenn der Arbeitneh-mer aufgrund dringender persönlicher Termine, wie z.B. bei einer schweren Erkrankung eines nahen Angehörigen oder wegen gerichtlicher Termine an der Verrichtung der Arbeit verhin-dert ist, besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ebenfalls gelten grundsätzlich die allge-meinen Regelungen über die ordentliche und außerordentliche Kündigung sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber. Weiterhin ist der Arbeitgeber aufgrund des Ge-setzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich auszuhändigen, es sei denn, der Arbeitneh-mer wird nicht länger als einen Monat beschäftigt. Diese Niederschrift dient vor allem dem Nachweis der Tätigkeit des Arbeitnehmers und entspricht in etwa dem Inhalt eines einfachen Arbeitsvertrages, wo auch die Pflichten des Arbeitnehmers geregelt sind. So müssen neben zahlreichen weiteren Angaben z.B. die Namen und die Anschriften der Vertragsparteien, der Beginn oder die Dauer des Arbeitsverhältnisses, eine Beschreibung der zu leistenden Tätig-keit, die Zusammensetzung und Fälligkeit des Arbeitsentgeltes oder die vereinbarte Arbeits-zeit enthalten sein. Auch ein Hinweis, dass geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit haben, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern, darf nicht fehlen. Sofern zu Be-ginn des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist, der diese Angaben bereits enthält, entfällt die Nachweispflicht für den Arbeitgeber.
Dieser Beitrag wurde am Feb 29, 2004 erstellt
und zuletzt am Feb 29, 2004 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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