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Unternehmensgründung muß nicht teuer sein
Haftungsrisiken können minimiert werden
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az. C 167/01) dürfen sich deutsche Unternehmer jetzt aussuchen, in welcher Rechtsform sie mit ihrer Firma unterwegs sein wollen. Das dies durchaus Sinn machen kann, bestätigt die Zunahme der Gründungen von Firmen im Ausland. Denn - bei Kosten, bürokratischem Aufwand und Steuern ergeben sich zB. gegenüber einer deutschen GmbH zahlreiche Vorteile. Zusätzlich kann auch die Haftung der Firma auf ein Minimum reduziert werden.
Ein Beispiel bildet die britische Private company limited (kurz: limited). Als Gründungskapital reicht ggf. ein Pfund. Der normale Gesellschaftsvertrag wird beim Handelsregister eingereicht. Die Anteilseigner riskieren dabei lediglich ihr eingezahltes Kapital. Neben einem Director, der meist auch Anteilseigner ist, benötigt die Firma einen Company Secretary, der zB. das Register führt und für behördliche Anfragen zur Verfügung steht. Diese Aufgaben können jedoch auch Dienstleister vor Ort in Großbritannien übernehmen. Bei Betriebsstätten in Großbritannien fallen lediglich 30% Körperschaftssteuer für ausgeschüttete Gewinne an. Hat die Limited in Deutschland ihren Sitz, wird sie ganz normal wie eine GmbH besteuert.
Auch Unternehmer, die schnell eine Firma benötigen, kann geholfen werden. So kann eine spanische Sociedad Limitada Nueva Empresa (SLNE) binnen 48 Stunden eingetragen werden und verlangt nur eine simple Buchführung.
Ähnliche Firmengründungen sind auch in anderen europäischen Ländern möglich. Wer eine Gründung beabsichtigt oder sich üb er die weiteren Möglichkeiten und Einsparungspotentiale informieren will, sollte sich von einem sachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen.
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel. 038293/12304 oder 0177/7240222
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Dieser Beitrag wurde am Mar 2, 2004 erstellt
und zuletzt am Mar 2, 2004 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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