Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie sinnvoll?
Die Vorsorgevollmacht gibt die Möglichkeit, für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit oder auch bloßen Hilfsbedürftigkeit eine dritte Person mit der rechtsgeschäftlichen Wahrnehmung eigener Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Das heißt, der Vollmachtgeber bestimmt selber eine oder mehrere Personen, die ihn vertreten werden, wenn er aufgrund seiner Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderungen nicht im Stande ist, sein Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Vorsorgevollmacht muss der Vollmachtgebende geschäftsfähig sein. Geschäftsfähigkeit fehlt bei derjenigen Person, die sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Eine später eintretende Geschäftsunfähigkeit führt aber nicht zum Erlöschen der Vollmacht. Sollten zum Zeitpunkt des Abfassens Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers bestehen, empfiehlt sich die notarielle Beurkundung, da der Notar von Amts wegen die Geschäftsfähigkeit zu überprüfen hat. Grundsätzlich kann die Vorsorgevollmacht formlos erteilt werden. Zwecks Beweissicherung empfiehlt sich aber das schriftliche Abfassen. Auch sollte die Vollmacht in der Folgezeit regelmäßig auf die Aktualität des verfassten Willens überprüft werden, um spätere Zweifel auszuschließen. So kann z. B. die Überprüfung mittels Ort, Datum und Unterschrift bestätigt werden. Die Vollmacht kann jederzeit zurückgenommen und widerrufen werden, soweit Geschäftsfähigkeit vorliegt. In der Vollmacht sollte der Bevollmächtigte bestimmt worden sein. Der Vollmachtgeber berechtigt diesen grundsätzlich zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen in allen Bereichen, die schriftlich festgelegt sind. Für Grundstücks-und Unternehmensgeschäfte ist die notarielle Beurkundung der Vollmacht zwingend, für Bankgeschäfte empfehlenswert. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte können nicht übertragen werden (Eheschließung, Testamentserrichtung u. a.). Bei erheblichen medizinischen Behandlungen bedarf es zudem der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.
Dieser Beitrag wurde am Mar 3, 2004 erstellt und zuletzt am Mar 3, 2004 aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Was möchten Sie als Nächstes tun?
eine Anfrage an den Verfasser senden und nur von diesem ein unverbindliches Angebot erhalten.
eine Anfrage an alle Anwälte senden und mehrere unverbindliche Angebote erhalten.
Anwaltssuche • PLZ:
Rechtsanwalt Stefan Weber
Peter-Irmen-Str. 4
41352 Korschenbroich
Telefon: 02161/564333
Spezialisierung:
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Arzthaftungsrecht
Kurzvorstellung:
Tätigkeitsschwerpunkte: Sozialrecht
Arbeitsrecht
Betreuungsrecht
Interessenschwerpunkte: Medizinrecht
Datenschutz
Mitgliedschaften: Sozialverband Deutschland
CDA
Weisser Ring
Mitgliedschaft bei

Veröffentlichungen in Anwalt4you:
3/3/04 Was ist eine Betreuungsverfügung und warum ist sie sinnvoll?
3/3/04 Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie sinnvoll?
3/1/04 Wofür ist eine Patientenverfügung gut?
11/29/03 Kann ein am Arbeitsplatz geschlossener Aufhebungsvertrag als sogenanntes "Haustürgeschäft" widerrufen werden?
11/28/03 Müssen bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung Vorerkrankungen genannt werden?