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| Rechtsprobleme bei Arbeitsverhältnissen von Saisonkräften | ||||||||||
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Die Fluktuation von touristischen und gastronomischen Betrieben und deren Arbeitskräften ist aufgrund des typischen saisonalen Geschäfts sehr groß. Umso wichtiger ist es daher, über die rechtlichen Möglichkeiten und Bestimmungen informiert zu sein, die sich bei der Beschäftigung von Saisonkräften ergeben.
Wie kann man gegen einen Arbeitnehmer vorgehen, der seine Arbeit nicht oder nur schlecht verrichtet ? Was tun, wenn er vorgibt krank zu sein ? Wann ist der Unternehmer berechtigt, Gehaltskürzungen vorzunehmen ? Welche Folgen hat die Befristung eines Arbeitsvertrages ?
Dies sind nur einige Fragen, die im Rahmen des kurzen Beschäftigungsverhältnisses während der Saison entstehen können.
Auch bei Saisonarbeitskräften und den zumeist befristeten Arbeitsverhältnisse gelten die Regelungen über die außerordentliche Kündigung. Arbeitet der Beschäftigte nicht nach den Vorgaben des Arbeitgebers oder lässt er sich desöfteren Pflichtverletzungen zu schulde kommen, kann ihm ohne weiteres auch vor Ablauf der Befristung gekündigt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn er z.B. ernsthaft erkrankt ist und deshalb nicht zur Arbeit erscheinen kann. Stellt sich dies jedoch als Täuschung heraus, und die vermeintliche Krankheit besteht gar nicht, dann steht einer sofortigen Kündigung grundsätzlich nichts im Wege. Gehaltskürzungen kann ein Arbeitgeber dann vornehmen, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft und über längere Zeit die Arbeit verweigert und dem Arbeitgeber dadurch direkte oder indirekte Schäden entstehen. Beschädigt der Arbeitnehmer vorsätzlich Eigentum des Arbeitgebers, so kann der Arbeitgeber die dadurch entstehenden Schadensersatzansprüche mit Lohnansprüchen des Arbeitnehmers aufrechnen. Bei der Befristung des Arbeitsvertrages muss vor allem darauf geachtet werden, ob und wann eine solche zulässig ist. Aus dem seit 01.01.2001 in Kraft befindlichen Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) lassen sich hierzu bereits einige Anhaltspunkte entnehmen.
Aufgrund der vielfältigen rechtlichen Fallstricke und Probleme bei der Ausgestaltung eines befristeten oder auch unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist es daher wichtig, einen fehlerfreien Arbeitsvertrag mit dem Beschäftigten abzuschließen. Der Arbeitsvertrag sollte in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren nicht angreifbar sein und die Rechte der Parteien wahren. Die Kontrolle des Vertrages oder deren Ausarbeitung kann leicht durch einen Rechtsanwalt übernommen werden.
Dieser Beitrag wurde am Mar 9, 2004 erstellt
und zuletzt am Mar 9, 2004 aktualisiert.
Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
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